Der Beobachtungsbereich definiert, welche Netzzweige durch die LFO betrachtet werden sollen. Die Auslastung von Leitungen, Transformatoren und Längsdrosseln können überwacht werden. Der Beobachtungsbereich kann im Komponentenbaum (vgl. Abbildung 10) unter „Netzdaten Lastfluss-Optimierung Beobachtungsbereich" verwaltet werden.
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In der LFO werden stets alle definierten Beobachtungsbereiche berücksichtigt. Im Beobachtungsbereich können Positiv- und Negativlisten (vgl. Abbildung 11) verwaltet werden, die den Betrachtungsbereich definieren. Sollte sich ein Zweig in einer Positivliste und in einer anderen Negativliste befinden, so hat immer die Negativliste Vorrang und der Zweig wird vom Beobachtungsbereich ausgeschlossen. Für den Solver macht es keinen Unterschied wie viele Beobachtungsbereiche definierten wurden. Es werden steht alle Netzobjekte der Beobachtungsbereiche betrachtet. Folgende Listen können für den Beobachtungsbereich definiert werden:
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Es ist nur sinnvoll, entweder die Negativ- oder die Positivliste der Spannungsebenen zu verwenden. Werden beide Listen angelegt, werden nur diejenigen Spannungsebenen betrachtet, die in der Positivliste enthalten sind, aber nicht die der Negativliste.
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Thermischer Grenzstrom
Die maximal erlaubte Auslastung ergibt sich für Leitungen durch den thermischen Grenzstrom, welcher in der Eingabemaske angegeben werden kann. Bei Transformatoren wird der thermische Grenzstrom durch die Bemessungsscheinleistung und die Nennspannung bestimmt. Sind in den Steuerparametern Nebenbedingungen die Optionen „Zweigströme", „Berücksichtigung von Trafo2W" bzw. „Berücksichtigung von Trafo3W" aktiviert, werden die thermischen Grenzwerte in der LFO als Nebenbedingung berücksichtigt. Die Nebenbedingung wird jedoch relaxiert berücksichtigt, so dass das Optimierungsproblem auch dann lösbar ist, wenn der Umfang der Freiheitsgrade zur Engpassbehebung nicht ausreichend ist. Zu diesem Zweck müssen die Kosten verbleibender Grenzwertverletzungen geeignet parametriert werden. Damit zur Engpassbeseitigung beispielsweise Redispatch durchgeführt wird, müssen die Strafkosten für verbleibende Engpässe höher sein als die Strafkosten für die Anpassung der Wirkleistungseinspeisung von Erzeugungsanlagen.
Über die Maske kann der Grenzstrom (vgl. Abbildung 13) für jede Leitung individuell parametriert werden. Es besteht die Möglichkeit alternative Grenzströme anzugeben. In den Steuerparametern Lastfluss Sonstiges Stromgrenzen kann ausgewählt werden, welche Stromgrenze der Leitungen berücksichtigt werden soll (vgl. Abbildung 12).
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Wiki Markup *Ir \[A\]{*}: Stromwert, ab dem die maximal zulässige Erwärmung der Leitungen erreicht ist (thermischer Grenzstrom). Sofern der Stromfluss für eine relevante Betriebssituation oberhalb dieses Grenzwerts liegt, liegt demnach ein Engpass vor.
Wiki Markup *Imax1 \[A\] bis imax6 \[A\]{*}: Alternative Angaben des Stromgrenzwerts, ab dem die maximal zulässige Erwärmung der Leitungen erreicht wird (thermischer Grenzstrom).
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Für Transformatoren errechnet sich der thermische Grenzstrom IGrenz,1= Sdauer3∙Ur,1 aus der Dauerbemessungsscheinleistung Sdauer bzw. wenn diese nicht angeben ist aus der Bemessungsscheinleistung Sr und der Nennspannung (oberspannungsseitig) Ur,1 (vgl. Abbildung 14).
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Die Nichteinhaltung der Grenzwerte wird mit Strafkosten in der Zielfunktion berücksichtigt. Die Parametrierung erfolgt direkt im Leitungsobjekt bzw. Transformatorobjekt (vgl. Abbildung 15 und Abbildung 16).
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